Wie alle anderen Arten von Kuren werden auch Trinkkuren von der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen finanziert. Als wesentlicher Zweck der Kur muss entweder die Rehabilitation oder die Vorsorge im Vordergrund stehen.
In vielen Fällen werden Kuren nach schweren Erkrankungen oder längeren Aufenthalten im Krankenhaus genehmigt, um den Genesungsprozess zu unterstützen und die Rückkehr des Patienten zu einer möglichst selbstständigen Lebensführung zu begünstigen. Was die Kostenübernahme durch Krankenkassen anbelangt, so ist hierfür eine ärztliche Bescheinigung über die Zweckmäßigkeit der Kur vonnöten. Genehmigungen werden bevorzugt - jedoch nicht ausschließlich - für ambulante Behandlungen in Wohnortnähe erteilt.
Bei Vorsorgekuren steht nicht die Genesung, sondern die Erhaltung des aktuellen Gesundheitszustandes im Vordergrund. Konkret geht es dabei um die Eindämmung von absehbaren Krankheitsrisiken durch passende Kurmaßnahmen. Auch in diesem Fall werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung abseits des Wohnortes nur ausnahmsweise übernommen. Bevor Sie eine Trinkkur bei der Krankenkasse beantragen, sollten Sie sich mit Ihrem Arzt besprechen und klären, ob dafür aus medizinischer Sicht ein glaubhafter Bedarf besteht.
