Kur auf Krankenkasse: Antrag, Zuschuss & Tipps

Kur auf Krankenkasse: Antrag, Zuschuss & Tipps

von Visit-Spa Redaktion

Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Jeder gesetzlich Versicherte hat alle 4 Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur. Voraussetzung: Alle ambulanten Therapien am Wohnort müssen ausgeschöpft sein.

So stellen Sie den Kurantrag

1. Termin beim Hausarzt — Beschwerden besprechen. 2. Arzt füllt Formular 61 aus. 3. Antrag bei Krankenkasse einreichen. 4. Genehmigung abwarten (ca. 3-4 Wochen).

Welche Kosten übernimmt die Kasse?

Bei genehmigter ambulanter Kur: Zuschuss zu Unterkunft (ca. 13€/Tag), Kuranwendungen und Kurarztbesuch. Eigenbeteiligung: 10€/Tag. Bei stationärer Kur: volle Kostenübernahme minus 10€/Tag Zuzahlung.

Kur im Ausland

Innerhalb der EU ist eine Kur im Ausland möglich. Die Kasse erstattet bis zur Höhe der deutschen Sätze. Kuren in Tschechien oder Polen sind besonders beliebt — gleiche Qualität, niedrigere Preise.